In der Ausländerbeschäftigungsberatung wird das ausländische Personal, das Sie benötigen, vermittelt;
⦁ Erlangung einer Arbeitserlaubnis,
⦁ Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen,
⦁ Wir unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen im Zusammenhang mit ausländischer Beschäftigung.
Wir ermitteln die Verfahren, die Sie einhalten müssen, um die Rechtskonformität bei der Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger zu gewährleisten.
Wir beraten Sie von A bis Z in allen Phasen, z. B. bei der Vorbereitung von Anträgen auf Arbeitsgenehmigungen, der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und der Einreichung der Anträge bei den zuständigen Behörden.
Im Rahmen der Geschäftsanalysen, die wir in Ihrem Unternehmen durchführen, beraten wir Sie, wenn es in der Gesetzgebung Punkte gibt, die Sie bei der Beschäftigung von ausländischem Personal nutzen können, und ermöglichen Ihnen, eine Arbeitsgenehmigung auf vorteilhaftere Weise zu erhalten oder von den vorgesehenen Ausnahmen zu profitieren.